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Gemeinde als Grundlage des demokratischen Staates

Freie und eigenverantwortliche Gemeinden sind die wesentliche Grundlage für eine wirkungsvolle Demokratie. Deshalb bestimmt §1 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz Basis und zugleich Glieder des demokratischen Staates sind: Diese Bestimmung macht die Bedeutung der Gemeinden im Staatsaufbau als selbstverwaltete unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung deutlich. Die Gemeinden bilden organisatorisch und politisch die Grundlagen für den Staatsaufbau.

Dem Bestand eigenständiger Gemeinden kommt vom Demokratieverständnis her ein hoher verfassungsrechtlicher Wert zu. Ihre Verwaltung beruht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 49 der Landesverfassung (LV) garantiert ist.

 

Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft selbst regeln und verwalten sollen.


Ehrenamt als Garant aktiver Bürgerschaft

Die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements in den Gemeinden ist für die kommunale Selbstverwaltung von geradezu entscheidender Bedeutung. Die moderne kommunale Selbstverwaltung hat deshalb zum Ziel,

  • die Bürgerinnen und Bürger als Angehörige der örtlichen Gemeinschaft zu aktivieren und zu integrieren
  • die politische Identifikation zwischen Staatsvolk und Staatsgewalt zu fördern
  • und so einer Entfremdung und Entzweiung von Staat und Gesellschaft auf allen Ebenen des Staatsaufbaus zu begegnen.

 

Schließlich sind die Lebensverhältnisse in Gemeinden, Städten und Kreisen Teil der Gesamtstruktur von Staat und Gesellschaft. 

Sie sind nicht abgekoppelt oder isoliert, sondern identisch.  Gesellschaftliche und politische Entwicklungen werden auf kommunaler Ebene sogar noch verstärkt, weil dort ihre Folgen unmittelbar erlebbar und sichtbar sind.

 

Daraus folgt außerdem, dass die in den kommunalen Gebietskörperschaften praktizierte Demokratie, die Teilnahme und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen an der eigenverantwortlichen Gestaltung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat, eine wesentliche Voraussetzung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates ist. Ohne eine funktionsfähige kommunale Selbstverwaltung ist das Leitbild vom "mündigen Bürger" ebenso wenig erreichbar wie das von der 'bürgernahen Verwaltung". Eine funktionsfähige kommunale Selbstverwaltung ist die beste Gewähr dafür, dass die Demokratie auch im Alltag gelebt wird.